Fertigungstechnische Einschränkungen

Hier finden Sie Informationen über Einschränkungen für diverse Fräs- bzw. Gravurelemente, die sich im Laufe der Zeit aus entsprechenden Erfahrungen ergeben haben, sowie einige diesbezügliche Design-Tipps.

Limitierung für Bohrdurchmesser und Eckenradien

Das zur Verfügung stehende kleinste Werkzeug, einem Fräser mit 1mm Durchmesser, sorgt für folgenden Limitierungen:

  • Bohrdurchmesser mindestens 1,0 mm

  • Innen-Eckenradius mindestens 0,5 mm.

Beachten Sie, dass Bohrlöcher mit einem Durchmesser von

  • 1 mm nicht tiefer als 4,8 mm

  • 1,5 mm nicht tiefer als 5,8 mm

  • 2 mm bis 3 mm nicht tiefer als 7,8 mm

angesetzt werden dürfen.

Ab 3 mm gibt es keine Einschränkungen mehr.

Standard-Eckenradius

Wenn Eckenradien nicht zwingend vorgegeben werden müssen, erzielt man einen optimalen Preis wenn man den, meist voreingestellten, Eckenradius von 1,5 mm wählt. Dieser lässt sich mit dem 3-mm-Fräser mitfräsen. Er wird auch für das Fräsen der Außenkontur verwendet, somit erfolgt kein kostenrelevanter Werkzeugwechsel.

Überlappende Objekte

Im Prinzip können sich die platzierten Objekte beliebig überlappen. Dadurch wird es möglich, spezielle Konturen, sowohl im Inneren als auch am Rand der Grundplatte zu erzeugen. Folgendes sollte dabei beachtet werden:

  • Objekte dürfen nicht mehr als 3 mm über den Rand der Grundplatte hinausragen (ansonsten wird die Aufspannung der Grundplatte unzulässig behindert).

  • Gravuren sollten nicht mit Objekten wie Bohrungen, Durchbrüchen etc. überlappen, da mit größerer Gravurbreite die Gefahr wächst, dass die Farbfüllungen ausfließen.

Benachbarte Objekte

Werden großflächige Durchbrüche dicht nebeneinander gesetzt, so daß nur schmale Stege dazwischen stehen bleiben, können diese beim Fräsen zu schwingen anfangen und wegbrechen. Der Abstand zwischen Durchbrüchen sollte daher mindestens 3-4 mm betragen.

Nachträgliche Veränderung der Materialdicke